Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung (Kurzinfo)

Liebe Mitglieder,

als Verein tragen wir für alle Veranstaltungen, die wir durchführen eine besondere Verantwortung.
[private role=“subscriber“ alt=“Um den ganzen Beitrag sehen zu können müssen Sie sich mit Ihrem Mitglieds-Konto an der Webseite anmelden.„]Ein Schaden kann schnell passieren und muss reguliert werden. Insbesondere bei Personenschäden können schnell die Schadenersatzforderungen (Heilbehandlung, Rente, Verdienstausfall, …) in die Tausende oder gar Millionen gehen. Einerseits wollen wir sicherstellen, dass unser Verein durch Schadenersatzforderungen nicht überfordert wird, andererseits geht es aber gerade bei Personenschäden auch darum, dass dem geschädigten möglichst gut geholfen werden kann.
Um diesem gerecht zu werden, haben wir eine Vereinshaftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung AG abgeschlossen. Über die wichtigsten Inhalte möchten wir kurz informieren.

Unter den verschiedenen Angeboten konnten wir kein „Wunschlos-Glücklich-Paket“ finden. Wir haben uns daher auf die unserer Meinung nach wesentlichen Bestandteile konzentriert.

Eingeschlossen sind Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden aufgrund der privatrechtlichen Haftpflichtbestimmungen, insbesondere

  • bei satzungsmäßigen oder sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen wie z.B. Mitgliederversammlungen und Regionalgruppentreffen
  • die Teilnahme an Kongressen, Ausstellungen, Messen und Märkten
  • die Haftpflicht des Vorstandes und der von ihm beauftragten Vereinsmitglieder bzw. der im Interesse und für den Vereins handelnden Mitglieder
  • die Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln / Codekarten

Diese Liste der Einschlüsse lässt sich weiter fortsetzen.

Nicht versichert ist die Haftpflicht bei der Durchführung von Veranstaltungen (Umzüge, Reiseveranstaltungen, Märkte, Ausstellungen, Auktionen, Messen, Kongresse, Tagungen, …), wenn diese Veranstaltungen über den Vereinsrahmen hinaus auch der Öffentlichkeit zugänglich sind. Als nicht der Öffentlichkeit zugänglich gelten Vereinsveranstaltungen, an denen neben den Vereinsmitgliedern selbst nur

  • Familienangehörige der Vereinsmitglieder
  • Personen, die zum Freundes- und Bekanntenkreis der Vereinsmitglieder gehören
  • fremde Vereine und deren Mitglieder teilnehmen bzw. zu diesen eingeladen sind.

Die Ausschlussliste ist natürlich noch wesentlich umfangreicher. Insbesondere sind für die L-Wels-Tage und vergleichbare, öffentliche Veranstaltungen jeweils eine besondere Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Insgesamt umfasst der Vertrag 35 Seiten, die wir hier nicht wiederholen möchten. Im konkreten Fall fragt bitte beim Vorstand nach.

Leider war es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Vereinshaftpflichtversicherung auch für die RG Schweiz abzuschließen.

Auch wenn wir jetzt eine Vereinshaftpflichtversicherung haben, achtet bitte auf mögliche Gefahrenquellen. Ein Schaden, ganz besonders ein Personenschaden bringt immer Ärger oder Leid mit sich. Seit also bitte alle achtsam, dass wir die abgeschlossene Versicherung nicht in Anspruch nehmen müssen.

Der Vorstand der IG BSSW[/private]

Kommentar verfassen