Mitgliederversammlung 2011 – Anträge

von Hans-Jürgen Günther – erhalten am 20.06.2011

[private role=“subscriber“ alt=“Um den ganzen Beitrag sehen zu können müssen Sie sich mit Ihrem Mitglieds-Konto an der Webseite anmelden.„]Antrag 6. Satzungsänderung Gemeinnützigkeit:

Mit Schreiben vom 06.06.2011 wurde uns mitgeteilt, dass der IG BSSW rückwirkend zum 01.01.2011, zunächst auf ein Jahr befristet, die Gemeinnützigkeit zugesprochen wurde. Um diese Gemeinnützigkeit ach für die Zukunft zu behalten, wurde uns aufgegeben, zwei Punkte in unserer Satzung zu ändern.

Daher beantrage ich, unsere Vereinssatzung in den Paragraphen 2, Absatz 1, und 14, Absatz 2, gemäß den Wünschen des Finanzamtes zu ändern..

Änderung des § 2 Absatz 1

Alter Text:

Die Internationale Gemeinschaft BSSW ist ein unabhängiger Idealverein. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die IG BSSW ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereines und keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden.

Neuer Text:

Die Internationale Gemeinschaft BSSW ist ein unabhängiger Idealverein. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die IG BSSW ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei unverhältnismäßig hohe Zuwendungen aus Mitteln des Vereines und keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden.

Änderung des § 14 Absatz 2

Alter Text:

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der IG BSSW nach Abzug aller ausstehenden Kosten an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Durchführung von Informations- und Schulungsmaßnahmen, Symposien und ähnlicher Veranstaltungen, auch im Rahmen der Volks- und Berufbildung sowie der Jugendarbeit und Studentenhilfe, über Natur-, Tier- und Artenschutz sowie über tier- und artgerechte Tierpflege. Über die betreffende Körperschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.

Neuer Text:

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der IG BSSW an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für den Natur-, Tier- und Artenschutz. Über die betreffende Körperschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.

Begründung

Zu § 2, Absatz 1:

Nach dem alten Text wäre generell keine Zahlung von Vergütungen möglich, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden.

Zu § 14, Absatz 2:

Es darf laut Schreiben des Finanzamtes nur ein steuerbegünstigter Zweck angegeben werden, also entweder Förderung der Erziehung etc. oder aber Förderung des Tier- und Artenschutzes. Da wir uns vor allem um Tiere kümmern, bin ich der Meinung, dass hier auch der Tier- und Artenschutz der richtige steuerbegünstigte Zweck ist..

Hans-Jürgen Günther
Berlin, den 20. Juni 2011

—————————————————–

von Andreas Tanke – erhalten am 16.05.2011

Antrag 1. Geschäftsordnung:

Ergänzend zur Satzung sollte noch eine Geschäftsordnung aufgestellt werden. Hierin kann man dann alle Dinge des „normalen“ Geschäftsbetriebs regeln, die aber nicht in die Satzung eingetragen werden müssen. Dementsprechend sollte in Paragraph 5 ein neuer Absatz eingefügt werden, indem dies geregelt ist.

Begründung:
So lassen sich recht einfach bestimmte Arbeitsweisen festlegen, ohne dass eine Satzungsänderung nötig ist.

Antrag 2. Gleichzeitig zu dem Antrag der Erstellung einer Geschäftsordnung, stelle ich auch den Antrag die folgenden Punkte in der Satzung zu streichen und in die Geschäftsordnung einzufügen:

4. Funktionsträger

(4) Das Redaktionsteam hat die Aufgabe, die ihm von den Koordinatoren der einzelnen Fischgruppen zugeleiteten Berichte zu koordinieren und in Absprache mit diesen die Veröffentlichung in gedruckter und elektronischer Form (Internet) vorzubereiten. Weiterhin ist es verantwortlich für die Veröffentlichung entsprechender Informationen auf den Internet-Seiten (Aktuelles, Anschriften, Termine, Report-Auszüge, Historie).
(5) Das Internetteam verwaltet die Domänen der IG BSSW, wartet und aktualisiert die Homepage der IG BSSW. Es sorgt für die Gestaltung, technische Abwicklung, Wartung und Sicherung der Seiten. Alle eingehenden Anforderungen, Aufnahmeanträge und sonstigen Informationen werden an die Funktionsträger und Koordinatoren der Fischgruppen weitergeleitet.
(6) Die Koordinatoren der einzelnen Fischgruppen haben die Aufgabe, die Interessen der ihnen zugeordneten Mitglieder zu koordinieren, über aktuelles wissenschaftliches und aquaristisches Geschehen zu informieren und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes im Mitteilungsblatt der IG BSSW dem Redakteur geeignete Beiträge zuzuleiten.

Und die folgenden Passage wie folgt zu ändern:

ALT

4. Funktionsträger
(2) Der Erweiterte Vorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand, den Mitgliedern des Redaktionsteams und des Internetteams und den 4 Koordinatoren der einzelnen Fischgruppen.

NEU

4. Funktionsträger
(2) Der Erweiterte Vorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand, und weiteren Mitgliedern. Näheres regelt die separate Geschäftsordnung.

Antrag 3. Anschluss/Beitritt an eine geeignete Dachorganisation.
Hierbei sollte der Vorstand einmal die Vor- und Nachteile die uns VDA und BNA bringen gegenüberstellen, und bei beiden mögliche Beitrittsbedingungen/-konditionen vorstellen, so dass die Versammlung nach ausgiebiger Diskussion zu einer fundierten Entscheidung kommen kann.

Begründung:
Gerade in diesen Zeiten, in denen sich die politischen Rahmenbedingungen immer mehr verschlechtern, sollte die Aquaristik allgemein eine starke Organisation haben die dann auch von der Politik angehört wird. Persönliche Animositäten sollten dabei hinten anstehen, da es hierbei um die Aquaristik an sich geht.

Antrag 4. Diskussion und Verabschiedung der vom Vorstand erarbeiteten Veranstaltungsrichtlinien, nach denen größere Veranstaltungen im Namen der IG BSSW durchgeführt werden sollen.

Begründung:
Wie schon auf der letzten Versammlung angeregt, sollte der Vorstand einmal Veranstaltungsrichtlinien aufstellen (bzw. lassen), nach denen größere Veranstaltungen im Namen der IG BSSW durchgeführt werden sollen. Gerade solche Punkte wie Versicherung, Bankkonto (dies kann kein privates sein, da sonst der Kontoinhaber persönlich über die Beträge verfügen kann und diese möglicherweise auch versteuern muss…) und weitere rechtliche Rahmenbedingungen. Auch hierbei wäre natürlich die Mitgliedschaft in einer Dachorganisation hilfreich, da es dort oftmals schon solche Daten fertig gibt. Gerade bei Punkten der Organisation und rechtlichen Rahmenbedingungen herrscht doch oftmals eine große Unsicherheit. Es wäre äußerst hilfreich wenn einmal so etwas ausgearbeitet ist, so dass man sich dann bei der Organisation auf die tatsächliche Arbeit kümmern kann und sich nicht mit Paragraphen u.ä. rumschlagen muss.

Antrag 5. Diskussion und Verabschiedung des vom Vorstand erarbeiteten Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit.

Falls noch nicht geschehen, sollte zumindest eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden die schnellstmöglich ein Konzept erarbeitet. Es sollte dann auf dieser Versammlung ein Etat für solche Dinge beschlossen werden, über den der Vorstand dann verfügen kann.

Begründung:
Gerade im Zeitalter immer weiter sinkenden Interesses an der Aquaristik ist es wichtig „Flagge“ zu zeigen. Der Messeauftritt bei der Zajacmesse war schon ein erster guter Schritt. So konnten zahlreiche Mitglieder den BSSW live erleben, auf dem Stand ihre Taschen abstellen, ne kurze Pause machen und sich ganz ungezwungen mit gleichgesinnten austauschen. Sprich man hatte eine feste Anlaufstelle. Es sollte ein Konzept für Messeauftritt erarbeitet werden, und vielleicht auch an zentraler Stelle Materialien für Messeauftritte hinterlegt werden, die dann ein „Messeteam“ anfordern kann. Es sollten dabei Flyer, Plakate, Give-Aways und auch Reports berücksichtigt sein. Sinnvoll könnte es auch sein, für mögliche Messeteams einheitliche Oberbekleidung (T-Shirts) zu erstellen, und auch weitere Materialien für einen Messestand (Klapptresen, Ausstellungsanlage, Licht, o.ä.) zentral zu beschaffen und dann per Anforderung der Leuten zuzuschicken. Auch sollten hierbei die Rahmenbedingungen ausgearbeitet werden (Versicherung, u.v.m.).[/private]

Kommentar verfassen